Weitere Beschwerdestellen
Kontakt & Beratung über sexualisierte Gewalt hinaus
Hier finden Sie die Kontakte und Links zu den Beschwerde- und Beratungsstellen in der Nordkirche zu den Themen Diskriminierung, Gleichstellung und Geschlechtervielfalt, Mobbing und Konflikte am Arbeitsplatz, Hinweisgeber/Whistleblower und zur Vertretung für Beschäftigte. Diese sind gerne für Sie da.
Beschwerdestellen der Nordkirche
Ansprechstelle für Geschlechtergerechtigkeit und Beschwerdestelle AGG
Die Beauftragte für Geschlechtergerechtigkeit der Nordkirche und die beauftragten Personen für Geschlechtergerechtigkeit in den Kirchenkreisen sind da
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für Fragen und Beratung zu Fragen der Geschlechtervielfalt und der Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern.
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Sie unterstützen die Anerkennung und Teilhabe von Menschen jeden Geschlechts und die Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern.
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Die Beauftragte für Geschlechtergerechtigkeit der Nordkirche berät zudem bei Diskriminierungen und Benachteiligungen
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und ist die Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz für alle landeskirchlichen Beschäftigungsverhältnisse.
Kontakt
Nele Bastian, Beauftragte für Geschlechtergerechtigkeit der Nordkirche
0431 9797650
nele.bastian[at]lka.nordkirche.de
Website der Beauftragten für Geschlechtergerechtigkeit
Beauftragte in den Kirchenkreisen
Beauftragte für Geschlechtergerechtigkeit in den Kirchenkreisen
Ansprechstelle bei Mobbing und Konflikten am Arbeitsplatz
Der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt der Nordkirche (KDA) bietet Beratung zum Thema Mobbing und Konflikten im beruflichen Alltag. Die Beratung erfolgt außerhalb des belasteten Systems.
Zur Beratung stehen Kontaktpersonen in Flensburg, Hamburg, Heide, Kiel und Lübeck zur Verfügung. Mehr Informationen finden Sie unter dem Link.
Kontakt
Ansprechperson für allgemeine Anfragen
Monika Neht
monika.neht[at]kda.nordkirche.de
Informationsseite zur Beratung zu Mobbing und Konflikten des KDA
Informationen und Beratung für Vorgesetze
Die Kontaktaufnahme erfolgt ebenfalls über Frau Neht
Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Im Juli 2023 ist das sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz erlassen worden. Dieses Gesetz regelt grundlegend den Schutz von hinweisgebenden Personen ("Whistleblower"). Es verpflichtet Arbeitgeber mit mindestens 50 Beschäftigten, für die Hinweisgeber eine Meldestelle einzurichten, die diese Hinweise entgegennimmt.
Hinweisgebende Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße melden, sollen besser vor etwaigen arbeitsrechtlichen oder sonstigen Nachteilen geschützt werden.
Die gemeinsame Meldestelle der EKD übernimmt diese Aufgabe:
Kontakt
Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
Herrenhäuser Straße 12
30419 Hannover
Mitarbeitendenvertretung der Nordkirche
Die Mitarbeitervertretung (MAV) vertritt die Belange der Mitarbeiterschaft gegenüber der jeweiligen Dienststellenleitung. Die Funktion entspricht dem Betriebsrat bzw. dem Personalrat im öffentlichen Dienst.
Diese Vertretungen bestehen in der Nordkirche
- eine Gemeinsame Mitarbeitervertretung der Landeskirche für landeskirchlich Beschäftigte,
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die Gemeinsamen Mitarbeitervertretungen in Kirchenkreisen für Mitarbeitende von Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbänden und Einrichtungen des Kirchenkreises,
- ein Gesamtaussschuss der Mitarbeitervertretungen aus Landeskirche, Kirchenkreisen und -gemeinden,
- der Kirchenbeamtenaussschuss für die Interessen von Kirchenbeamt*innen,
- sowie eine Pastorinnen- und Pastorenvertretung für deren Belange.
Kontakt
Kontakt und Weiterleitung zu den einzelnen Gremien finden Sie auf der Seite: