21.03.2025

Bundes-Missbrauchs-Gesetz beschlossen: Strukturen gegen Missbrauch gestärkt und gesichtert

Am 21. März hat auch der Bundesrat das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen bestätigt. Damit sind die Arbeit von UBSKM und Kommission langfristig gesichert.

UBSKM-Gesetz ist verabschiedet

 

Ein wichtiger Schritt ist geschafft: am 21. März 2025 wurde das so genannte UBSKM-Gesetz, genauer „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen” auch im Bundesrat verabschiedet. 

Damit wird das Amt der Unabhängigen Beauftragen für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) gestärkt und die Arbeit des Betroffenenrates und der Aufarbeitungskommission langfristig abgesichert. 

Nachhaltige Strukturen auf Bundesebene sollen dazu beitragen, sexuellen Kindesmissbrauch gezielt zu verhindern, zu bekämpfen und systematisch aufzuarbeiten. Mit dem Gesetz verpflichtet sich der Gesetzgeber, dem Schutz vor sexualisierter Gewalt in Deutschland in Zukunft eine hohe Priorität einzuräumen.

Dies sind zentrale Inhalte des Gesetzes
  • Das Gesetz rückt den Schutz von Kindern und Jugendlichen und ebenso die Rechte Betroffener in den Mittelpunkt politischen Handelns. Es schafft damit den Rahmen, dass Risiken besser erkannt und Minderjährige mit zielgerichteten Maßnahmen besser geschützt werden können.
  • Kern des Gesetzes ist es, eine Unabhängige Bundesbeauftragte oder einen Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen dauerhaft zu verankern. Die oder der Bundesbeauftragte beruft einen Betroffenenrat und eine Unabhängige Aufarbeitungskommission. Diese Strukturen verstetigt und stärkt das Gesetz.
  • Das Gesetz stärkt die Rechte von Betroffenen und ermöglicht einen verbesserten Zugang zu Aufarbeitung.
  • Mit der dauerhaften Einrichtung eines Betroffenenrates werden die Belange und Anliegen von Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend sexuelle Gewalt oder Ausbeutung erfahren oder erfahren haben, mehr wahrgenommen und finden Beachtung.
  • Mit diesem Gesetz wird eine regelmäßige Berichtspflicht von UBSKM und damit auch Aufarbeitungskommission gegenüber dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung eingeführt. So wird das Thema im Handeln des Parlamentes fest verankert.

„Ich bin sehr erleichtert, dass es den demokratischen Fraktionen im Bundestag doch noch gelungen ist, das UBSKM-Gesetz zu verabschieden. Es zeigt, dass der Kampf gegen sexualisierte Gewalt und damit der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Deutschland auch in Zeiten des Wahlkampfes fraktionsübergreifend Priorität hat. Gerade für Betroffene ist dies – exakt 15 Jahre nach dem Beginn des sogenannten Missbrauchsskandal – ein immens wichtiges Zeichen politischer Verantwortungsübernahme."

So kommentierte Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte Sexuellen Kindesmissbrauch der Bundesregierung (UBSKM) das Gesetz am Tag der Verabschiedung.

Hier finden Sie mehr Informationen: Zum Gesetz auf der Seite des Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend